Die Stadt Hamburg hat eine allgemeine Maskenpflicht ab dem 27.04.2020 eingeführt. Diese Maßnahme wird selbstverständlich auch vom Gehörlosenverband unterstützt. Eine handelsübliche Maske - ob gekauft oder selbst genäht - bringt jedoch für gehörlose/hörbehinderte Menschen, die in der Kommunikation auch auf Gesichtsmimik und Lippenablesen angewiesen sind, erhebliche Kommunikationsbarrieren mit sich.
Abhilfe könnte hier eine Maske mit einem Sichtfenster im Mundbereich schaffen.
Weitere Inhalte hierzu entnehmen Sie bitte der Stellungnahme im Anhang.