DolmetscherIn - wer zahlt?

Rechtsanspruch auf Bezahlung einer GebärdensprachdolmetscherIn

Gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen haben in bestimmten Situationen einen rechtlichen Anspruch auf Kommunikation in Gebärdensprache, Schriftdolmetschen oder Kommunikationshilfen.

 

In folgenden Situationen besteht in Hamburg solch ein Anspruch (bitte für weitere Informationen auf das betreffende Wort klicken):

 

- Agentur für Arbeit

- Arbeitsassistenz

- Arzt

- Elternabend (Kita und Schule)

- Gericht

- Hamburger Behörden

- Jugendamt

- Krankenhaus

- Krankenkasse

- Pflegekasse

- Rentenversicherung

- Sozialamt

- Soziale Teilhabe ("privater Bereich")