Der Gehörlosenverband Hamburg e.V. hat die Mitteilung erhalten, dass die Stiftung Anerkennung und Hilfe die Laufzeit für die Anmeldefrist aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2021 verlängert hat.
Dies betrifft Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (BRD) bzw. von 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und dort oftmals großes Leid ertragen mussten (Missbrauch, Gewalt, Demütigungen, fehlende schulische Förderung etc.) und heute noch an den Folgen leiden.
Es gibt also für Betroffene noch die Möglichkeit, dort einen Antrag zu stellen.
Informieren Sie bitte auch andere über diese Fristverlängerung, z.B. Betroffene, Betreuer von Betroffenen etc.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Stiftung:
http://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de.
Dort gibt es auch Informationen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache:
Die Beratungsstelle befindet sich im Versorgungsamt Hamburg
Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg
Tel: 040 / 115
E-Mail: stiftung-anerkennung-hilfe@soziales.hamburg.de
E-Mail-Adresse für Gehörlose: info.gehoerlos@bmas.bund.de
Gebärdentelefon: www.gebaerdentelefon.de/bmas
Bitte weitersagen. Danke.